Wie erfolgt die Diagnosestellung?


Zu Beginn werden 5 therapeutische Gespräche geführt, die als Psychotherapeutische Sprechstunde bezeichnet und von den Krankenkassen übernommen werden. In einem Erstgespräch wird zunächst das Anliegen des Kindes, des Jugendlichen und der Eltern geklärt. Alle notwendigen weiteren Schritte werden gemeinsam festgelegt. Die folgenden Gespräche werden in Form von Einzel-, Familien- oder Elterngesprächen geführt und dienen der weiteren Diagnostik, Anamneseerhebung, Indikationsstellung und Konkretisierung der Therapieziele. Gemeinsam mit dem Patienten und den Eltern wird die Begründung und Entscheidung zur Therapie vereinbart.

Wer erfährt von der Therapie?


Der gesamte diagnostische und therapeutische Prozess unterliegt der Schweigepflicht. Jugendliche ab 16 Jahren können eine Psychotherapie ohne Einverständnis und Benachrichtigung der sorgeberechtigten Eltern beginnen.

Welche Therapieformen gibt es?


Psychotherapeutische Sprechstunde
Kinder und Jugendliche können pro Jahr bei demselben Psychotherapeuten bis zu 10 x psychotherapeutische Sprechstunden von 25 min Dauer wahrnehmen, vier davon können auch ohne Anwesenheit des Pat., nur mit relevanten Bezugspersonen stattfinden. Hier klärt der Therapeut, ob bei dem Patienten der Verdacht einer krankheitswertigen psychischen Störung vorliegt und welche Behandlung er empfiehlt. Über das Ergebnis erhält der Patient eine schriftliche Rückmeldung auf einem Formblatt.

Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang bis zu 12 Behandlungen a 50 min Dauer indiziert sein.

Kurzzeittherapie
Eine Kurzzeittherapie umfasst 2x12 Therapiestunden a 50 min und zusätzliche Therapiestunden mit den Bezugspersonen.

Langzeittherapie
Eine Langzeittherapie ist im Umfang bis zu 180 Stunden a 50 min möglich und erfolgt ebenfalls bei Bedarf unter Einbezug der Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld.

Rezidivprophylaxe
Bei einer Langzeittherapie können innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung der Therapie 10-20 Stunden des bewilligten Therapieumfanges auch eingesetzt werden um Rückfällen vorzubeugen, dies ist auch unter Einbezug von Bezugspersonen möglich.

Wer trägt die Kosten der Behandlung?


Die Kosten der Behandlung werden nach schriftlicher Antragstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, anteilig von den Beihilfestellen , bei den Privatkassen entsprechend den Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass bei einer nichtfristgemäßen Absage des Termins ( 5 Werktage) ein Ausfallhonorar selbst zu tragen ist.